Informationsabend zum Thema "Meine Rente? Eintrittsalter, Zusatzrente, Teilzeit, Nebenverdienstmöglichkeiten" mit Rentenexperte Helmuth Renzler im April 2015

Für Altersvorsorge ist es nie zu früh

Kürzlich organisierten die Zweigstellen des katholischen Familienverbandes von Innichen, Toblach, Sexten, Vierschach und Winnebach einen Informationsabend zum Thema „Meine Rente? Eintrittsalter, Zusatzrente, Teilzeit, Nebenverdienstmöglichkeiten“.

„Eine hochinteressante Materie, die früher oder später jeden betreffen wird,“ so die Leiterin der Zweigstelle Innichen, Frau Sonja Bachmann, „und mit der man sich besser so früh als möglich beschäftigt, um dann später keine bösen Überraschungen zu erleben“. Um in diesem Dschungel an Bestimmungen etwas Klarheit zu schaffen, wurde kein geringerer als der Rentenfachmann und Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler nach Innichen geholt.

Herr Renzler erläuterte dem zahlreich erschienenen Publikum in anschaulicher Weise die komplexen Bestimmungen, welche mit den Reformen von Fornero und Monti eingeführt wurden, und wies auf die großen Unterschiede zum früheren System hin.

Laut den neuen Bestimmungen sind für den Bezug der Rente ein höheres Lebensalter und höhere Beitragszahlungen notwendig. Zudem ist die schrittweise Gleichstellung zwischen den verschiedenen Kategorien von Versicherten vorgesehen, und zwar zwischen Frau und Mann, zwischen Lohnabhängigen und Selbstständigen, zwischen alten und neuen Versicherten.

Bei denjenigen, die vor dem Jahr 1996 bereits 18 Versicherungsjahre hatten, egal ob Mann oder Frau, galt bis zum 31.12.2011 das lohnbezogene System. Ausschlaggebend für deren Rentenberechnung war, wie viel sie in den letzten zehn Jahren vor der Pensionierung verdient haben. Seit 2012 gilt nun die Fornero-Reform: Alle ab diesem Datum angereiften Versicherungszeiten werden nach dem beitragsbezogenen System berechnet, was bedeutet, dass allein die Beiträge, die der Arbeitnehmer auf sein Rentenkonto eingezahlt hat, zählen. Für all jene, welche zum 31.12.1995 weniger als 18 Beitragsjahre nachweisen können, gilt die Mischform der Systeme. Die Jahre vor diesem Datum werden nach dem lohnbezogenen System berechnet, die Jahre nachher mit dem beitragsbezogenen.

Kurz zusammengefasst bedeutet dass, dass, wer viel verdient und lange arbeitet, mit einer angemessenen Pension rechnen kann, die auch 70% des Lohns ausmachen kann. Ist das  Einkommen hingegen gering und die Rentenbiografie nicht durchgehend, wie es vielfach bei den Frauen der Fall ist, da sie Eltern- und Pflegezeiten in Anspruch nehmen, so fällt die Pension deutlich geringer aus.

„Altersarmut ist mit dem heutigen Rentensystem vorprogrammiert“, befürchtet der Rentenexperte und unterstreicht gleichzeitig, wie wichtig es ist, rechtzeitig eine Zusatzvorsorge ins Auge zu fassen.

Der geschlossene Zusatzrentenfonds ist den Arbeitnehmern vorbehalten ist und hat den Vorteil, dass bei Beitritt auch der Arbeitgeber einen Anteil gewährt und zudem die Abfertigung bzw. ein Teil davon in den Fonds einfließt.

Dem offenen Zusatzrentenfonds kann hingegen jedermann beitreten, unabhängig ob erwerbstätig oder nicht. Anstatt die Kinder und Enkelkinder mit Geschenken zu überhäufen, rät Herr Renzler, bereits jetzt zu ihren Gunsten darin einzuzahlen.                                        

KFS Katholischer Familienverband Südtirol - Zweigstelle Innichen

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